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Splitter und Tipps zu Fair-Sicherungen und Highlights in der KFZ-Versicherung

 

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Reise

Mit dem Mietwagen hat man einen selbstverschuldeten Unfall. Die Selbstbeteiligung in der Vollkasko beträgt 1.000€. PRO-VI übernimmt die Zahlung der Selbstbeteiligung.

Das Reisegepäck steht wegen eines Toilettenbesuches unbeobachtet auf dem Bahnsteilg oder im Flughafengebäude und wird gestohlen. PRO-VI ersetzt den Schaden.

Beim Entladen des PKW wird ein anderer PKW berührt und es kommt zu Lackschäden. Die Privathaftpflicht des Schädigers lehnt mit dem Hinweis auf die KFZ-Haft­pflicht die Zahlung ab. PRO-VI ersetzt den Schaden und es kommt nicht zu einer Höherstufung in der KFZ-Haft­pflicht.

Auf der Urlaubsfahrt wird der PKW von einer Gaststätte abgestellt. Bei Antrritt der Weiterfahrt wird ein Einbruch bemerkt. Das Reisegepäck wurde gestohlen. PRO-VI bezahlt den Diebstahlschaden. 

Ein Mitfahrer beschädigt beim Öffnen der Tür einen anderen PKW. PRO-VI bezahlt den Schaden, eine Regulierung über die KFZ-Haft­pflicht entfällt und es kommt nicht zu einer Höherstufung.


Egal, ob Sie den Antrag über unsere Onlineplattform oder in unserem Büro stellen, bei Vertragsfragen oder im Schadenfall sind wir gern für Sie da!


Reise­kranken­ver­si­che­rung

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Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

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