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Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherung

1. Was ist eine Mietkautions-Police?

Die Mietkautions-Police ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Der Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) erhält dabei eine Bürgschaft auf erstes Anfordern der Basler Versicherung. Die Bürgschaft bietet dabei exakt den gleichen Schutz wie eine Barkaution, ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bankbürgschaft.

2. Was sichert die Mietkautions-Police ab?

Die Mietkautions-Police leistet bei allen vom Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) geltend gemachten Ansprüchen, die grundsätzlich über die Mietkaution abgesichert sind bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten. Die Mietkautions-Police sichert Sie somit gegen das Ausfallrisiko des Mieters ab.

3. Wer ist der Versicherungsnehmer einer Mietkautions-Police?

Der Versicherungsnehmer ist immer der Mieter.

4. Wer kann Bürgschaftsgläubiger sein?

Bürgschaftsgläubiger kann der Vermieter und/oder der Verwalter sein. Der/die Bürgschaftsgläubiger ist/sind berechtigt, die Kaution abzurufen bzw. die Basler aus der Bürgschaft zu befreien.

5. Worin liegen die Vorteile der Mietkautions-Police für den Vermieter?
  • 100%ige Sicherheit durch die Bürgschaftsurkunde
  • Reduktion des Verwaltungsaufwandes
  • Kostenlose Bonitätsprüfung
6. Worin liegen die Vorteile der Mietkautions-Police für den Mieter?
  • Vermeidung einer finanziellen Doppelbelastung während des Umzugs
  • Größerer Finanzspielraum
  • Schnelle Abwicklung
  • Kontrollierter Zugriff auf die Kaution durch den Vermieter
7. Kann die Mietkautions-Police auch als „kurzfristige Zwischenfinanzierung“ beim Einzug genutzt werden?

Selbstverständlich. In diesem Fall sollten Vermieter und Mieter sofort die Möglichkeit eines späteren Austauschs im Mietvertrag vereinbaren.

8. Der Mieter hat bereits ein Kautionskonto. Ist eine Umwandlung in eine Mietkautions-Police möglich?

Ja. Der Mieter kann ein bereits bestehendes Kautionskonto jederzeit in eine Mietkautions-Police umwandeln. Der Vermieter muss dem lediglich zustimmen. Gegebenenfalls sollte der Austausch durch einen Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert werden.

9. Können auch gewerbliche Mietverträge abgesichert werden?

Nein. Derzeit kann die Mietkautions-Police nur für private Mietverhältnisse eingesetzt werden.

10. Was kostet eine Mietkautions-Police pro Monat/Jahr? Wie errechnet sich diese Summe?

Es wird ein prozentualer Beitrag in Höhe von 4,7% der Kautionssumme, mindestens 45,00 € p.a., erhoben. Dies entspricht monatlich einem Beitrag von 3,75 €; allerdings ist nur die jährliche Zahlung möglich. Die Zahlung erfolgt immer per Lastschrifteinzug.

11. Ist in den genannten Prämien die Versicherungssteuer enthalten?

Die Versicherungssteuer entfällt.

12. Entstehen weitere Kosten?

Eine jährliche Urkundengebühr oder Kontoführungsgebühr entfällt.

13. Gibt es beim Kautionsbetrag Mindestsummen?

Nein. Die Vertragsmindestprämie beträgt jedoch 45,00 €.

14. Gibt es einen Kautionshöchstbetrag?

Die maximale Kautionshöhe ist 10.000,00 €. Einzelfallprüfung bei höheren Summen.

15. Gibt es Mindestlaufzeiten für eine Mietkautions-Police?

Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Mietkautions-Police. Es werden jedoch nur die Anträge gezeichnet, bei denen die Restlaufzeit des Mietvertrags mindestens 12 Monate beträgt.


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