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Splitter und Tipps zu Fair-Sicherungen und Highlights in der KFZ-Versicherung
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KFZ - Versicherung: hohe SF-Klassen = niedrige Prozente = günstiger Beitrag
Unsere Highlights
TIPP zum Rabattschutz:
Mit dem Rabattschutz behält man nach einem verschuldeten Unfall seine Prozente. Je nach SF-Klasse ist der Zusatzbeitrag für die KFZ-Haftpflicht und KFZ-Vollkasko ziemlich hoch. Bei einem Haftpflichtschaden hat man kaum Einfluss auf die Schadenzahlung an den Unfallgegner über die eigene KFZ-Haftpflicht. Es empfiehlt sich somit der Rabattschutz separat nur für die KFZ-Haftpflicht.
Wenn man nach einem Vollkasko-Schaden die Kasko-Versicherung für 1 Jahr unterbricht, erhält man danach wieder die gleichen Prozente / gleiche SF-Klasse wie in der KFZ-Haftpflicht.
Beispiel:
Nach einem Haftpflicht- und Vollkaskoschaden wird im Folgejahr die SF-Klasse der Kasko verschlechtert (niedrigere SF-Klasse=höhere Prozente). Die Haftpflicht bleibt durch den Rabattschutz unverändert. Wird nun die Vollkasko gekündigt oder in eine Teilkasko gewandelt – vielleicht weil der Wert des Fahrzeug gesunken ist – und nach einem Fahrzeugwechsel die Vollkasko wieder aktiviert, wird die SF-Klasse der Haftpflicht angepasst, Haftpflicht und Vollkasko haben die gleiche SF-Klasse.
TIPP zur Selbstbeteiligung in der Teilkasko:
Bei Fahrzeugwechsel muss häufig wegen Steinschlägen die Frontscheibe gewechselt werden. Es ist daher sinnvoll die Selbstbeteiligung in der Teilkasko in dem Jahr des Fahrzeugwechels auf "ohne Selbstbeteiligung" umzustellen.
Tipp zur Parkscheibeneinstellung
Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde eingstellt sein. Wenn also das Auto 16.05 Uhr abgestellt wird, muss die Parkscheibe auf 16.30 Uhr eingestellt sein, analog bei 18.35 Uhr, Einstellung auf 19.00 Uhr. Das bringt nicht nur fast eine halbe Stunde längere, kostenlose Parkzeit sondern erspart auch Verwarnungsgeld, denn so steht es in der StVO.
Bitte stellen Sie online einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Oder nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service.
Kfz-Haftpflicht: für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.
Kaskoversicherung: für Schäden an Ihrem Fahrzeug
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.
Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.
GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.
Es gibt noch viele weitere mögliche Leistungen. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich einfach beraten.
Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. Den Europäischen Unfallbericht können bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.
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Kostenübernahme für Taxi etc. bei Entzug der Fahrererlaubnis