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Splitter und Tipps zu Fair-Sicherungen und Highlights in der KFZ-Versicherung

 

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Auto

Auto­ver­si­che­rung

 

 

KFZ - Versicherung: hohe SF-Klassen  =  niedrige Prozente  =  günstiger Beitrag

 

Unsere Highlights

  • Rabattübernahme von jedermann, auch von Verstorbenen (nicht nur von Familienmitgliedern)
  • Günstige Fahranfägerregelung
  • Zweitwagenprozente wie Erstwagen
  • Einstufung des Ehe- bzw. Lebenspartnerfahrzeug wie Erstfahrzeug
  • Übernahme von Sondereinstufungen anderer Versicherer
  • Dienstwagennutzer übernehmen eine günnstige SF-Klasse des Dienstwagens für private Nutzung
  • Einstufung nach Führerscheindauer für geschiedene Per­sonen ohne Vorversicherung
  • Anerkennung von SF-Klassen ohne zeitliche Bindung (ohne Befristung auf 7 Jahre)
  • Bei Firmenfahrzeugen ab 3 KFZ vergeben wir zusätzlich die SF 16 = 30%

TIPP zum Rabattschutz:

Mit dem Rabattschutz behält man nach einem verschuldeten Unfall seine Prozente. Je nach SF-Klasse ist der Zusatzbeitrag für die KFZ-Haft­pflicht und KFZ-Vollkasko ziemlich hoch. Bei einem Haft­pflichtschaden hat man kaum Einfluss auf die Schadenzahlung an den Unfallgegner über die eigene KFZ-Haft­pflicht. Es empfiehlt sich somit der Rabattschutz separat nur für die KFZ-Haftpflicht. 

Wenn man nach einem Vollkasko-Schaden die Kasko-Versicherung für 1 Jahr unterbricht, erhält man danach wieder die gleichen Prozente / gleiche SF-Klasse wie in der KFZ-Haft­pflicht.

Beispiel:

Nach einem Haft­pflicht- und Vollkaskoschaden wird im Folgejahr die SF-Klasse der Kasko verschlechtert (niedrigere SF-Klasse=höhere Prozente). Die Haft­pflicht bleibt durch den Rabattschutz unverändert. Wird nun die Vollkasko gekündigt oder in eine Teilkasko gewandelt – vielleicht weil der Wert des Fahrzeug gesunken ist – und nach einem Fahrzeugwechsel die Vollkasko wieder aktiviert, wird die SF-Klasse der Haft­pflicht angepasst, Haft­pflicht und Vollkasko haben die gleiche SF-Klasse.  

TIPP zur Selbstbeteiligung in der Teilkasko:

Bei Fahrzeugwechsel muss häufig wegen Steinschlägen die Frontscheibe gewechselt werden. Es ist daher sinnvoll die Selbstbeteiligung in der Teilkasko in dem Jahr des Fahrzeugwechels auf "ohne Selbstbeteiligung" umzustellen.

Tipp zur Parkscheibeneinstellung

Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde eingstellt sein. Wenn also das Auto 16.05 Uhr abgestellt wird, muss die Parkscheibe auf 16.30 Uhr eingestellt sein, analog bei 18.35 Uhr, Einstellung auf 19.00 Uhr. Das bringt nicht nur fast eine halbe Stunde längere, kostenlose Parkzeit sondern erspart auch Verwarnungsgeld, denn so steht es in der StVO.

 

 

Wie erhalte ich eine Versicherungsbestätigung (EVB)?

 Bitte stellen Sie online einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Oder nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service.

Wann kann ich die Versicherung  wechseln?

  • zum Vertragsablauf – in der Regel ist der 30.11. Stichtag für die Kündigung
  • beim Kauf eines neuen Autos
  • wenn Ihre jetzige Versicherung die Vertragsbedingungen ändert oder den Beitrag erhöht.

Wozu benötige ich eine Kfz-Haft­pflicht- und Kaskoversicherung? Was ist GAP-Deckung? Was leistet der Auslandsschutz?

Kfz-Haft­pflicht: für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
Die Kfz-Haft­pflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.

Kaskoversicherung: für Schäden an Ihrem Fahrzeug
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.

Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Per­sonenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.

GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.

Es gibt noch viele weitere mögliche Leistungen. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich einfach beraten.

Ein Autounfall, was tun? 

Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. Den Europäischen Unfallbericht können bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.


Egal, ob Sie den Antrag über unsere Onlineplattform oder in unserem Büro stellen, bei Vertragsfragen oder im Schadenfall sind wir gern für Sie da!


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E-Car richtig ver­sichern

Viele Versicherer bieten für Elektroautos die alten Bedingungen mit kleinen Korrekturen an. Wir ver­sichern speziell, spezifisch und innovativ reine Elektroautos und Zubehör nach komplett neuen Bedingungen. Nachfolgend ein Auszug:

  • Allgefahrendeckung
  • 36 Monate voller Kaufpreisschutz bei Diebstahl und Totalschaden
  • uneingeschränkter Fahrerkreis
  • Festprämie
  • keine Kilometerbegrenzung
  • keine Garagenpflicht und keine anderen, weichen Merkmale
  • keine Schadenfreiheitsklasse, daher keine Vorversicherung erforderlich
  • keine Höherstufung im Schadenfall
  • monatliches Kündigungsrecht
  • 15% Beitragserstattung bei Schadenfreiheit
  • einheitliche, wählbare Selbst­behalte (150€, 300€, 500€ und 1.000€)
  • Garantieschutz
  • Umweltschadenschutz
  • Cyberschutz / Hackerangriff (Manipulation der Software)
  • Versicherungsschutz auch für Wallboxen, Ladekabel, Adapter und mobile Ladegeräte
  • Mobilitätsschutz, auch Abschleppen zur nächsten Ladestation oder nach Hause bei Entladung des Akkus
  • Fahrerschutzversicherung bis 15.000.000€! (Verdienstausfall, Verdienstminderung, Schmerzensgeld, Folgenschäden z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Hinterbliebenenrente)
  • Berechnen Sie selbst, die eVb bekommen Sie von uns. Bei Fragen oder im Schadenfall sind wir für Sie da!
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E-Car

Weitere Informationen zu diesem Thema sehen Sie in diesem Video:


Beitrag für Ihr E-Car

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