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P-haft

Privathaftpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,  die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem  anderen zum Ersatz des daraus enstandenen Schaden verpflichtet (§ 823 BGB).                       

Mit einer Privathaftpflicht kann man sich vor den finanziellen Folgen dieser Verpflichgtung schützen. Nachfolgende Leistungen sind enthalten bzw. können vereinbart werden (Auszug):

 

  • Kostenübernahme durch Schäden von deliktunfähigen Per­sonen (z. B. Kleinkinder, demente Per­sonen)
  • Kosten der Falschbetankung fremder Fahrzeuge
  • Sachschäden durch PKW - Mitafahrer beim Öffnen der Tür
  • Übernahme der Kosten der Vollkaskoselbstbeteiligung bei geliehenen und gemieteten Fahrzeugen
  • Schäden durch Verlust von privaten und betrieblichen Schlüsseln
  • Gefälligkeitsschäden
  • Gewässerschadehaftpflicht bis 12.000 Liter Öltank
  • Nebenberufliche Tätigkeit bis 12.000€ Jahresumsatz
  • ehrenamlisch Tätigkeit
  • Be- und Entladeschäden

 

 


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