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Berufsu

Berufs­unfähig­keit

Für alle, die ab dem 02.01.1961 geboren sind, wurde die Berufs­unfähig­keitsversicherung gestrichen und durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Erwerbsminderungsrente kann erhalten, wer in den letzten 5 Jahren von Eintritt 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt oder die allgemeine Wartezeut von 5 Jahren erfüllt hat (§ 43 und 240 SGB VI).

Mit einer selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherung nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand. Sie sichern sich damit auf höchstem Niveau aktiv gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Berufs­unfähig­keit ab. Unser Angebot ist schnell erklärt: niedrige Beiträge, maximaler Schutz. Und damit es im Leistungsfall keine Probleme gibt, sind die Gesundheits-fragen immer ehrlich und korrekt anzugeben.

Ohne Gesundheitsfragen ver­sichern wir die Bereufsunfähigkeitsversicherung für angestellt Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, Lehrern und Erziehern von freien Trägern (nicht ÖD), Angestellte von IT-Firmen, Dentallaboren sowie von Anwaltskanzleien, Steuer- und Wirtschaftsprüfern usw.. Es genügt eine einfache Arbeitnehmererklärung mit nur 2 Fragen.

Auch für Diabetiker bieten wir eine Berufs­unfähig­keitsabbsicherung bis Endalter 65 an. Voraussetzung sind Diabetes Typ-1 und ein HbA1C-Wert Zwischen 4,5 und 7,5%. 

Besonders wichtig ist eine rechtzeitige, d. h. frühe Antragsstellung! 

Jedes vierte Kind ist chronisch krank. Die häufigsten Krank­hei­ten sind Neurothermitis und Asthma, gefolgt von Heuschnupfen und entzündlichen Darmerkranungen. Jedes sechste Kind ist zu dick und jedes 16. krankhaft fettleibig. Häufiger als früher müssen Kinder wegen Diabetes, Bluthochdruck und Fettleber behandelt werden. Ca. 7 % der Kinder zwischen 3 -17 Jahren haben ADS / ADHS. Hinzukommen Erbkrankheiten und eine veschleppte Kinderkrankheit, ein Unfall ist auch nicht auszuschließen. (Quellen: Ärzteblatt 06.2017, Wikipedia 03.2021, Nürnberger-Versicherung 2022).

Alle diese Dinge führen zur Ablehnung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Reservieren Sie deshalb für Ihr Kind / Enkelkind die Gesundheit bereits als Baby oder Kleinkind für den spätere Antragsstellung ohne Gesundheitsfragen mit einer Optionsversicherung

Fordern Sie jetzt unverbindlich ein Angebot an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.


Berufs­unfähig­keitsabsicherung ohne Gesundheitsfragen

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.


Berufs­unfähig­keitsversicherung für Diabetiker (möglich bis Alter 65)

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.


Optionsversicherung zur Berufs­unfähig­keitsabsicherung

"Reservieren" Sie die Gesundheit des Kindes für die spätere Antragsstellung ohne Gesundheitsfragen


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.


Was sagt WISO zur Berufsunfähigkeitsversicherung